1. Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Hugo Total. Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrages.
2. Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungen Hugo Total
Hugo Total erbringt folgende Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation:
1. Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung
2. Konzeption und Entwurf
3. Detailgestaltung und Ausführung
4. Realisation und Produktionsüberwachung
Für weitere Leistungen, insbesondere im Bereiche des Textes, der Produkt- und Formgestaltung, arbeitet Hugo Total nach den Richtlinien der einschlägigen Berufsverbände.
4. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Hugo Total verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Hugo Total verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zubehandeln.
5. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von Hugo Total geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich Hugo Total. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von Hugo Total nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken – insbesondere an der Gestaltung oder an Details – vorzunehmen. Hugo Total ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
6. Nutzungsumfang
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch Hugo Total geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere dürfen von Hugo Total geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung der von Hugo Total geschaffenen Werke. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Hugo Total einzuholen und entsprechend zu entschädigen.
7. Gewährleistung
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten, usw.) kann Hugo Total ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
8. Externe Zulieferung
Im Rahmen des Auftrages und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst Hugo Total Leistungen Dritter, welche sie für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung von reproduktionsreifen Vorlagen benötigt.
9. Aufbewahren von Unterlagen
Hugo Total ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen, usw. für die Dauer von einem halben Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an ihrem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollten Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen serparat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können von Hugo Total die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.
10. Herausgabe von Original-Druckvorlagen
Die Original-Druckvorlagen (Reinzeichnung, elektronische Daten, lllustrationen, Negative, Diapositive) gehören grundsätzlich Hugo Total und werden dem Kunden nur zur Verfügung gestellt, um deren Nutzung zu ermöglichen. Die Original-Druckvorlagen sind Hugo Total zurückzugeben, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind.
11. Wettbewerbe, Konkurrenzpräsentationen
Hugo Total beteiligen sich an: Konkurrenzpräsentationen, die für alle Teilnehmer gleichlautende, schriftlich niedergelegte Bedingungen aufweisen. Die Teilnehmer müssen allen namentlich bekannt sein. Das Honorar wird für alle gleich, im gegenseitigen Einverständnis mit allen Teilnehmern, abgesprochen.
12. Einzelpräsentationen
Preise für Einzelpräsentationen werden vor Arbeitsbeginn abgesprochen. Im übrigen sind die nachfolgenden Honorarbestimmungen anzuwenden.
13. Belegsexemplare
Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind Hugo Total unaufgefordert 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. Hugo Total steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.
14. Auftragsvorbesprechung
In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.
15. Grundlage für die Richtofferte und die Honorarabrechnung für Gestaltungsaufträge
Grundlage für die Richtofferte und die Honorarabrechnung ist folgendes Honorarsystem
1. Vorgaben zur Ermittlung des Stundenhonorars,
2. Aufwandcheckliste, welche den Leistungsumfang von Hugo Total definiert.
Das Honorar von Hugo Total richtet sich demnach nach Zeitaufwand und dem individuellen Stundenhonorar. Die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richtofferte wird in jedem Fall empfohlen. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird von Hugo Total dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntgegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.
16. Ergänzungshonorare
Eine allfällige Zweit- oder Mehrnutzung ist nach folgenden Regeln gesondert abzugelten:
1. 25 % des Honorars für jeden zusätzlichen Einsatz im Rahmen des ursprünglichen Auftrages,
2. 50 % des Honorars für jedes zusätzliche Produkt bzw. jede zusätzliche Dienstleistung,
3. 50 % des Honorars für jeden zusätzlichen Einzelmarkt,
4. 100 % des Honorars für den europäischen Markt,
5. 150 % des Honorars für den internationalen Markt inkl. Europa.
Berechtigt für die Ergänzungshonorare sind die Phasen 2 und 3 des Honorarsystems. Die Abgeltung der Nutzungsrechte gemäss lit. a. bis e. ist einmalig und mit der ersten Verwendung geschuldet.
17. Honorarzuschläge
Für folgende Gestaltungsaufträge (Neuentwicklungen) ist mit dem Auftraggeber zusätzlich eine Abgeltung des Nutzungsrechtes für sämtliche Anwendungen zu vereinbaren:
Signete, Wortmarken, Bildmarken:
1. bis 100 % des Honorars für kleinere Unternehmen,
2. bis 250 % des Honorars für mittelgrosse Unternehmen,
3. bis 500 % des Honorars für Grossunternehmen.
Verpackungen jeglicher Art:
1. bis 50 % des Honorars für kleinere Unternehmen,
2. bis 100 % des Honorars für mittelgrosse Unternehmen,
3. bis 200 % des Honorars für Grossunternehmen.
Berechtigt für die Honorarzuschläge sind die Phasen 2 und 3 des Honorarsystems. Die Abgeltung der Nutzungsrechte gemäss lit. a. bis c. ist einmalig und mit der ersten Verwendung geschuldet. Honorarzuschläge für spezielle Systemlösungen, typografische und layoutmässige Gestaltungssysteme oder Prinzipien, die im Sinne von Richtlinien immer wieder oder für eine Serie von Anwendungen genutzt werden können, sind individuell zu vereinbaren.
18. Reduktion oder Annullierung des Auftrages
Grundsätzlich ist jede Phase des Honorarsystems für sich oder als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Hugo Total Anspruch auf das Honorar gemäss vorstehenden Bestimmungen und pro rata temporis. Darüber hinaus hat Hugo Total das Recht:
1. auf Verrechnung der Unkosten und Vorleistungen gegenüber Dritten,
2. auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebender Schäden,
3. ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrages anderweitig zu verwenden.
19. Abrechnung
Hugo Total hat die Abrechnung auf der Grundlage der Aufwand-Checkliste und/oder der Richtofferte vorzunehmen.
20. Zahlungsbestimmungen
Nach Beendigung der jeweiligen Arbeitsphase stellt Hugo Total Rechnung, welche innert 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat Hugo Total Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.
21. Berater- und Vermittlungskommissionen
Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich Hugo Total. Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn Hugo Total seine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion (gemäss Phase 4 des Honorarsystems) dem Auftraggeber in Rechnung stellt.
22. Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Hugo Total unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von Hugo Total nichts abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.
23. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Hugo Total
Luzern im Januar 2016